AGB'S

für den IT-Bereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Fa. SKS-Dienstleistungen
abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge für deren IT-Bereich. Sie gelten auch für
alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind auch dann wirksam, wenn sich die Fa.
SKS-Dienstleistungen bei späteren Verträgen im Rahmen einer laufenden
Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich auf diese bezieht. Abweichende Bedingungen
des Auftraggebers, die die Fa. SKS-Dienstleistungen nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennt, sind für die Fa. SKS-Dienstleistungen unverbindlich, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Soweit im Folgenden vom Kaufgegenstand die Rede
ist, umfasst dieser Begriff Hard- und Software sowie Zubehör und Dienstleistungen
gleichermaßen.



«Was der Kunde wirklich will, sind drei Dinge: erstens Service, zweitens Service und drittens Service.”

Unbekannt

 

2. Angebote und Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge,
Lieferfrist und Liefermöglichkeit.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.
Mündliche Zusagen sowie Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Fa. IT-Beratung
Kirchhoff. Bestellungen des Auftraggebers gelten auf Basis dieser
Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn wir dem Auftraggeber eine
Auftragsbestätigung zusenden oder stillschweigend die Leistung ausführen.
2.3 Ein Vertrag wird nur unter Zugrundelegung der eigenen Geschäftsbedingungen
abgeschlossen. Die Bedingungen der Auftraggeber, denen wir hiermit widersprechen,
sind unverbindlich, auch wenn in der Bestellung unmittelbar auf sie Bezug genommen
ist.
2.4 Tritt der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung, aber vor
Bestätigung von seinem Auftrag zurück, so haftet er für alle der Fa. IT-Beratung
Kirchhoff bezüglich des Auftrags entstandenen Kosten und Auslagen.
2.5 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder
Rechnungen dürfen von der Fa. SKS-Dienstleistungen berichtigt werden.
Rechtsansprüche des Auftraggebers aufgrund nachweisbar irrtümlich erfolgter
Angaben, die im offensichtlichen Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen
stehen, sind ausgeschlossen.
3. Angaben und Unterlagen zum Liefergegenstand, Vervielfältigung,
Änderung, Weitergabe und Programmschutz
3.1 Das Angebot nebst allen dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Mustern,
Abbildungen, Zeichnungen, Funktionsbeschreibungen, sowie Ablichtungen sind nur
innerhalb technisch vertretbarer Toleranzen maßgebend. Es bleibt nebst allen
vorerwähnten Bestandteilen das geistige Eigentum der Fa. SKS-Dienstleistungen und
genießt urheberrechtlichen Schutz. Daher darf es nicht ohne unsere ausdrückliche,
vorher schriftlich zu erteilende Zustimmung, an Dritte weitergegeben oder anderweitig
benutzt werden, und sind auf Verlangen (z.b. bei Vertragsbeendigung für laufende
Serviceleistungen) zurückzugeben.
3.2 Dem Auftraggeber ist die Änderung und Vervielfältigung der ihm verkauften
und/oder zur Nutzung überlassenen Software, sowie die vorübergehende Überlassung
an Dritte untersagt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager, jedoch ausschließlich Mehrwertsteuer
sowie ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Montage und Ausrüstung mit vom
Auftrag nicht umfasster weiterer Einrichtungen. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände,
eine Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die
Anleitung oder Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Zahlungen sind frei, ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungserstellung auf unser Konto zu leisten, es sei denn, dass ein anderes
Zahlungsziel vorher schriftlich vereinbart worden ist. Die Fa. IT-Beratung Kirchhoff
behält sich vor, die Lieferung von sofortiger Barzahlung abhängig zu machen. Wir sind
nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Ihre Entgegennahme erfolgt nur
erfüllungshalber. Etwaige Diskont- oder Bankspesen, auch für Weiterbegebung und
Prolongation von Wechseln, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zahlungen gelten erst
als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Betrag verlustfrei in bar verfügen
können.
4.3 Die der Annahme von Wechseln innenliegende Stundungsvereinbarungen erfolgen
unter dem Vorbehalt, dass kein Wechsel zu Protest geht. Im Fall eines Wechselprotests
werden sämtlichen Forderungen aus dem Geschäft, für das Wechsel angenommen
wurden, sofort zur Zahlung fällig.
4.4 Werden nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Auftraggebers schließen lassen, so sind wir berechtigt,
vom Auftraggeber sofort angemessene Sicherheitsleistungen ohne Rücksicht auf die
Fälligkeit der Forderungen zu verlangen, oder Barzahlung gegen Lieferung zu fordern.
Kommt der Auftraggeber einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, können wir
vom Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag können wir für evt.
zurückgehende Liefergegenstände eine angemessene Vergütung für Gebrauch und/oder
Wertminderung verlangen. Evt. Frachtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.5 Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir unbeschadet der
Geltendmachung weitergehender Ansprüche, nach fruchtlosem Ablauf einer dem
Auftraggeber zur Zahlung gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, die Erfüllung
unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber
bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben. Auf diese Folge werden
wir den Auftraggeber bei einer Nachfristsetzung hinzuweisen.
4.6 Gerät der Auftraggeber durch die gesamte oder teilweise Nichteinhaltung eines
Zahlungstermins in Verzug, so sind Verzugszinsen zum üblichen Bankzinssatz,
mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1
DiskontsatzÜberleitungsgesetz zu berechnen. Zudem sind wir berechtigt, angemessene
Kosten und Gebühren für das Mahnverfahren zu berechnen.
4.7 Eine Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie eine Aufrechnung mit
Gegenforderungen durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Gegenansprüche des Auftraggebers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder
entscheidungsreif sind.
5. Lieferung
5.1 Lieferfristen und Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, wenn sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Zusage verbindlicher
Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Übersendung der für die
Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben und Unterlagen des Auftraggebers,
der Erteilung sonstiger notwendiger Genehmigungen und Freigaben sowie der Klärung
aller technischen Einzelheiten und nicht vor Eingang der vereinbarungsgemäß zu
entrichtenden Abschlagszahlung des Auftraggebers.
5.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
5.3 Eventuelle Teillieferungen sind zulässig.
5.4 Wird ein unverbindlicher Liefertermin nicht eingehalten, so ist eine angemessene
neue Frist zu vereinbaren. Als angemessen und vereinbart gilt im Zweifel eine Frist von
einem Monat. Verzug tritt erst nach fruchtlosem Ablauf der neuen Frist ein.
5.5 Kommt die Fa. SKS-Dienstleistungen mit einer Lieferung in Verzug oder wird eine
Lieferung unmöglich, so kann der Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung unter
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
5.6 Die Fa. SKS-Dienstleistungen haftet für Verzögerungsschäden nur infolge
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch Organe oder
Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsmaßstab gilt auch hinsichtlich der Ersatzpflicht bei
Schäden sonstiger Art - auch aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung
und Nichterfüllung. Davon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung sogenannter
Kardinalspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks
unabdingbare Voraussetzung ist.
5.7 Besteht nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen eine Haftung seitens der Fa.
IT-Beratung Kirchhoff, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Verzugsentschädigung
zu fordern. Die Verzugsentschädigung der Verspätung beträgt wöchentlich 0,5% im
Ganzen, aber höchstens 5% des Werts der Gesamtlieferung, sofern der vom
Auftraggeber nachgewiesene Verzugsschaden die prozentual berechnete
Entschädigungssumme übersteigt. Für andere als Verzugssschäden werden 70 % des
nachgewiesenen Schadens ersetzt. Für mittelbare und Folgeschäden wird kein Ersatz
geleistet.
5.8 Bei einer Lieferverzögerung, die der Auftraggeber verursacht hat, werden die noch
ausstehenden Zahlungen aus dem Vertrag einen Monat nach dem Datum fällig, zu dem
die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt ist. Die Verwahrung der
Liefergegenstände erfolgt in diesem Fall auf alleinige Gefahr und Kosten des
Auftraggebers. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z. B. bei Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Transportproblemen, behördlichen Eingriffen usw.
auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich die Lieferfrist in
angemessenem Umfang, falls wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung der
Lieferverpflichtung gehindert sind. Sofern die Lieferverzögerung länger als 4 Monate
dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die
oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir
von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber
hieraus nicht herleiten, auch wenn die vorbezeichneten Umstände zum Zeitpunkt eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Über Beginn und Ende der Hindernisse wird
die Fa. SKS-Dienstleistungen den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.
6. Versand, Gefahrübergang und Abnahme
6.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung ab Lager auf den Auftraggeber
über, auch in den Fällen von Teillieferungen und vereinbarter frachtfreier Lieferung.
Eventuelle Rücksendungen an uns erfolgen auf Gefahr und Verrechnung des
Auftraggebers. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme des
Liefergegenstandes aus Gründen, die die Fa. SKS-Dienstleistungen nicht zu vertreten
hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Auftraggeber über.
6.2 Versicherungen gegen Transportschäden obliegen dem Auftraggeber, soweit im
Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist.
6.3 Angelieferte Ware ist, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Auftraggeber
unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7. entgegen- und abzunehmen.
7. Mängelhaftung und Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
7.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu
zu liefern, die innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter
Fabrikation oder minderwertigem Material sich als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt erweisen. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum. Sollte vertraglich ausdrücklich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart
worden sein, tritt diese anstelle der vorgenannten Frist von sechs Monaten.
7.2 Für das Ersatzstück und für die Nachbesserung haftet die Fa. IT-Beratung Kirchhoff
in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand, jedoch nicht über die ursprüngliche
Frist für die Mängelhaftung hinaus.
7.3 Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen seit
Übergabe schriftlich anzeigen. Die mangelhaften Lieferteile sind in unverändertem
Zustand zu unserer Besichtigung bereit zu halten. Bei einem Verstoß gegen diese
Verpflichtung sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. IT-Beratung
Kirchhoff ausgeschlossen.
7.4 Schlägt die zweite Nachbesserung und/oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages bezüglich des betroffenen Teils verlangen.
7.5 Besteht für Neuwaren zusätzlich zu unserer Gewährleistungspflicht eine
Herstellergewährleistung, so verpflichtet sich der Auftraggeber, direkt oder durch
unsere Vermittlung vor unserer Inanspruchnahme eine Garantieleistung des Herstellers
zu beanspruchen. Dessen gerichtlicher Inanspruchnahme bedarf es jedoch nicht.
7.6 Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
1. bei Um- oder Einbau von Komponenten in den Kaufgegenstand durch den
Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung. Belastungsanzeigen des
Auftraggebers oder Dritter in diesem Zusammenhang sind für uns unwirksam.
2. bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung
des Kaufgegenstandes durch den Auftraggeber.
3. bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und
Wartungs- bzw. Pflegeanweisung.
4. bei übermäßiger Beanspruchung z.B. von Druckern
5. bei natürlicher Abnutzung
6. bei Einflüssen durch Raumtemperatur oder Witterung
7. wenn der Auftraggeber uns zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten bzw.
Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt
8. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter
Zusatzgeräte und
9. bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich
freigegeben wurden, sowie
10. für Schäden, die durch fehlerhafte Software oder deren fehlerhafte Anwendung
durch den Auftraggeber entstehen.
7.7 Technische Daten und Produktangaben aller Art die von uns angegeben werden,
gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften i. S. d. § 459 II, § 463 BGB, es sei denn,
dass sie von uns gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich als solche
bestätigt wurden. In jedem Fall bedürfen zugesicherte Eigenschaften, gleich welcher
Art, der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. IT-Beratung Kirchhoff.
7.8 Der Fa. SKS-Dienstleistungen ist zur Vornahme von Nachbesserungen und
Ersatzlieferungen angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Sofern dies
verweigert wird, erlischt die Mängelhaftung.
7.9 Zur Mängelbeseitigung ist die Fa. SKS-Dienstleistungen nicht verpflichtet, solange
der Auftraggeber seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt.
7.10 Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von Organen oder Erfüllungsgehilfen. Er gilt auch nicht bei
Fehlen von Eigenschaften, die zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt
hat, den Auftraggeber gegen Mängelfolgeschäden abzusichern.
7.11 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften
wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser
Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers vermeidbar
gewesen wäre. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn von
Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung
vorzunehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Lieferung aller Gegenstände erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2 Die Liefergegenstände bleiben in unserem Eigentum bis sämtliche Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber einschließlich der künftig aus
Lieferverträgen entstehenden Forderungen voll, insbesondere mit Zinsen und Kosten
beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bis zur Einlösung sämtlicher uns in
Zahlung gegebener Wechsel und Schecks sowie bei Verbindlichkeiten aus mehreren
Lieferungen bis zur Tilgung der gesamten Schuld bestehen. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren
Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands erfolgt für uns
ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung des Liefergegenstands mit
anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neu
entstandenen Sache im Verhältnis des Werts ihres Liefergegenstands (Rechnungswert)
zu dem Wert der übrigen verarbeiteten Waren zu. Erwirbt der Auftraggeber
Alleineigentum (§947II BGB), so ist er verpflichtet, uns an der neuen Sache im oben
angegebenen Umfang das Miteigentum einzuräumen und diese unentgeltlich für uns zu
verwahren.
8.4 Die von uns gelieferten Gegenstände und die aus ihrer Be- und Verarbeitung
entstehenden Sachen (Vorbehaltsware) dürfen nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterveräußert werden, insbesondere darf der Auftraggeber den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Ausnahmen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Fa. IT-Beratung Kirchhoff.
8.5 Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen und
sonstigen Ansprüche neben allen Nebenrechten tritt der Auftraggeber bereits jetzt an
uns zu unserer Sicherung ab. Die Fa. SKS-Dienstleistungen nimmt die Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren verkauft oder besteht für uns nur ein Miteigentumsrecht an der
weiter veräußernden Vorbehaltsware, so gelten die Kaufpreisforderungen und sonstigen
Ansprüche lediglich in der Höhe als abgetreten, die dem Rechnungswert der von uns
gelieferten Vorbehaltsware entspricht.
8.6 Der Auftraggeber ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen für
unsere Rechnung im eigenen Namen solange berechtigt, wie er seinen
Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall
gerät. Auf Verlangen hat der Auftraggeber gegenüber uns die zur Einziehung
erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den
Drittschuldner die Abtretung aufzuerlegen. Übersteigt der Wert der für uns
bestehenden Sicherheiten den Wert unserer gesamten Forderungen aus der
Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers
oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten in entsprechendem
Umfang zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.7 Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
8.8 Die Fa. SKS-Dienstleistungen ist berechtigt, den Liefergegenstand zu Lasten des
Auftraggebers gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu
versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich
abgeschlossen hat. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Vorbehaltsware in technisch
einwandfreiem Zustand zu halten, sie pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu
verwahren.
9. Allgemeine Haftung
9.1 Ergänzend zur Gewährleistungsregelung nach Abschnitt 7 haften wir nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt
insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver
Vertragsverletzung, Unmöglichkeit sowie bei Verletzung von Beratungs- oder sonstigen
Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.
9.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der fahrlässigen Verletzung sogenannter
Kardinalspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks
unabdingbare Voraussetzung ist. In diesem Fall werden nur die vorhersehbaren
Schäden in Höhe von 70% des nachgewiesenen Schadens ersetzt. Unberührt von
dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat
genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Schweigepflicht / Datenschutz
10.1 Wir sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die im
Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu
wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte
Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
10.2 Wir verpflichten uns und alle von uns zur Durchführung des Auftrages
eingesetzten Personen auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
10.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung
automatisiert verarbeiten.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort ist für beide Parteien Bonn.
11.2 Der Gerichtsstand für alle aus dem oder über das Vertragsverhältnis
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, das für Bonn zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
SKS-Dienstleistungen
IT-Bereich

 

Spruch. Zitat. Welcome.

Der einzige Weg, uns zu behaupten, ist über bessere Dienstleistungen und besseren Service.


News.

Geplantes
Wir beabsichtigen demnächst einen Webshop zu eröffnen, ebenso ist ein Forum und ein Kleinanzeigenmarkt geplant



SKS-Dienstleistungen GbR    Buschdorfer Str. 38    53117 Bonn